Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rettungsgesetz NRW
RettG NRW§ 18 Dokumente
Stand: 01.01.2016
Genehmigungen nach dem 3. Abschnitt sind schriftlich zu beantragen, zu erteilen und aufzuheben. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Abweichend von Satz 1 können in auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Anträge und Genehmigungen und deren Aufhebung auch in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach § 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zugelassen werden.
Wird zitiert von 91 Entscheidungen zu § 18 RettG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 16.09.2008 – 13 A 1557/06Zitiert von 9
- OVG NRW, 16.09.2008 – 13 A 2763/06Zitiert von 4
- OVG NRW, 10.06.2008 – 13 A 1779/06Anforderungen an die Verträglichkeitsprognose bei der Erteilung einer Krankentransportgenehmigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OLG Köln, 06.12.1996 – 6 U 26/96
- VG Minden, 07.11.2012 – 7 K 2165/10
- OVG NRW, 19.09.2007 – 13 A 2541/04Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2026 – OVG 6 S 142/26Voraussetzungen für den Widerruf einer Krankentransportgenehmigung bei Abrechnung genehmigungsloser Fahrten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- SG Duisburg, 21.03.2019 – S 21 R 66/17
- OVG NRW, 27.09.2018 – 13 A 1547/16Anforderungen an die Feststellung der Nichtigkeit einer Genehmigung nach dem Rettungsgesetz NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 RettG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.